Unterkunftsregister

Mit 01.09.2020 trat das Salzburger Nächtigungsabgabengesetz (SNAG) in Kraft.


Zum Zweck der ordnungsgemäßen und vollständigen Abgabenerhebung haben Unterkunftgeberinnen und Unterkunftgeber der Gemeinde die beabsichtigte Zurverfügungstellung einer Unterkunft im Sinn des § 1 Abs 3 SNAG mittels folgendem Formular anzuzeigen. Auch die Beendigung und jede wesentliche Änderung sind der Abgabenbehörde binnen zwei Wochen durch Übermittlung dieses Formulars zu melden.


Link zu Online-Formular


Die Abgabenbehörde führt ein Register der im Gemeindegebiet gemäß § 9 Abs 1 SNAG angezeigten Unterkünfte (Unterkunftsregister).

Auflistung_Registrierungsnummern_Beherbergungsbetriebe_Gemeinde_Lamprechtshausen_Stand_09._August_2022.pdf herunterladen (0.12 MB)


Weitere Informationen zur Anzeige- und Informationspflicht gemäß SNAG entnehmen Sie bitte dem folgenden Dokument.


115_9_und_10_SNAG_idF_01.09.2020.pdf (0.36 MB)